Hilfe zum Lebensunterhalt


Leistungsbeschreibung


Hilfe zum Lebensunterhalt gem. § 27 ff. Zwölftes Buch Sozialgesetzbuch (SGB XII) ist Personen zu leisten, die ihren notwendigen Lebensunterhalt nicht oder nicht ausreichend aus eigenen Kräften und Mitteln, insbesondere aus ihrem Einkommen und Vermögen, beschaffen können.

Sie kann infrage kommen für Personen, die z. B. 

  • alleinstehend sind und eine Erwerbsminderungsrente auf Zeit beziehen oder
  • eine Altersrente erhalten und die Regelaltersgrenze noch nicht erreicht haben oder
  • die zeitlich befristet (länger als 6 Monate) voll erwerbsgemindert sind (nicht mindestens 3 Stunden täglich erwerbstätig sein können).

Verfahrensablauf


Die Mitarbeitenden des Fachdienst Arbeit der Stadt Lingen (Ems) sind zuständig für Personen, die ihren gewöhnlichen Aufenthalt in Lingen haben. Dazu gehören unter anderem eine intensive Erst- und Auswegberatung, Zahlbarmachung der zu gewährenden Leistungen und vieles mehr. 

Bei Beratungsbedarf nehmen Sie gerne telefonisch oder per E-Mail Kontakt auf, die meisten Fragestellen können so einfach und kurzfristig geklärt werden. 

Sollten Sie ein Anliegen haben, das nicht telefonisch oder schriftlich geklärt werden kann, stimmen Sie bitte einen persönlichen Termin mit Ihrer Sachbearbeiterin/ Ihrem Sachbearbeiter im Fachdienst Arbeit ab, um lange Wartezeiten zu vermeiden und einen optimalen Arbeitsablauf gewährleisten zu können.

Ihre Unterlagen können Sie jederzeit bei der Information (2. OG, Zimmer 220) abgeben. 

Welche Unterlagen werden benötigt?


  • Nachweise zum Einkommen
  • Nachweise zum Vermögen,
  • Nachweise zu den Unterkunftskosten,
  • Ausweise oder Reisepässe aller Haushaltsmitglieder.

Was sollte ich noch wissen?


Weitere Informationen finden Sie hier.

Kontakt

  • Fachdienst Arbeit - Informationsstelle

Kontaktpersonen


  • Sachbearbeiterin Frau Jansing
  • Sachbearbeiter Herr Schepers