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Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung


Leistungsbeschreibung

Die Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung ist eine Grundsicherung für Personen, die entweder die Regelaltersgrenze erreicht haben oder dauerhaft voll erwerbsgemindert und 18 Jahre alt sind durch Gewährung finanzieller Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts.

Die Höhe der Grundsicherung ergibt sich aus dem Regelbedarf, der den gesamten persönlichen Bedarf zur Bestreitung des Lebensunterhalts beinhaltet (Ernährung, Kleidung, Körperpflege, Hausrat, etc.) sowie den angemessenen Kosten der Unterkunft und eventuellen Mehrbedarfen. Von dem so ermittelten Bedarf wird das vorhandene monatliche Einkommen abgezogen.

Die Mitarbeitenden des Fachdienst Arbeit der Stadt Lingen (Ems) sind zuständig für Personen, die ihren gewöhnlichen Aufenthalt in Lingen haben. Dazu gehören unter anderem eine intensive Erst- und Auswegberatung, Zahlbarmachung der zu gewährenden Leistungen und vieles mehr. 

Bei Beratungsbedarf nehmen Sie gerne telefonisch oder per E-Mail Kontakt auf, die meisten Fragestellen können so einfach und kurzfristig geklärt werden. 

Sollten Sie ein Anliegen haben, das nicht telefonisch oder schriftlich geklärt werden kann, stimmen Sie bitte einen persönlichen Termin mit Ihrer Sachbearbeiterin/ Ihrem Sachbearbeiter im Fachdienst Arbeit ab, um lange Wartezeiten zu vermeiden und einen optimalen Arbeitsablauf gewährleisten zu können.

Ihre Unterlagen können Sie jederzeit bei der Information (2. OG, Zimmer 220) abgeben. 

Sachbearbeiter*in

Buchstabe

N. N.

A - Fed

Frau Többen

Fee - Hum

Frau Lippert

Hun - Kro

N. N.

Krp - Ri

Frau Eilts

Rj - Sch

Frau Morgenstern

Sd - Z

  • Nachweise zum Einkommen
  • Nachweise zum Vermögen,
  • Nachweise zu den Unterkunftskosten,
  • Ausweise oder Reisepässe aller Haushaltsmitglieder.

Weitere Informationen finden Sie hier.