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Terminvereinbarung Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung


Leistungsbeschreibung

Die Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung ist eine Grundsicherung für Personen, die entweder die Regelaltersgrenze erreicht haben oder dauerhaft voll erwerbsgemindert und 18 Jahre alt sind durch Gewährung finanzieller Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts.

Die Höhe ergibt sich aus dem Regelbedarf, der den gesamten persönlichen Bedarf zur Bestreitung des Lebensunterhalts beinhaltet (Ernährung, Kleidung, Körperpflege, Hausrat, etc.) sowie den angemessenen Kosten der Unterkunft und eventuellen Mehrbedarfen. Von dem so ermittelten Bedarf wird das vorhandene monatliche Einkommen abgezogen.

Sie können online einen Termin für Anliegen im Zusammenhang mit der Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung bei der Stadt Lingen (Ems) anfragen.

Verfahrensablauf

Bestätigungsmail

Sobald ein Termin über das Online-Portal angefragt wurde, erhalten Sie eine E-Mail, in der Sie einen Bestätigungslink anklicken müssen. Es wird darauf hingewiesen, dass der Termin nur dann erfolgreich angefragt wird, wenn der Link in dieser E-Mail innerhalb von einer Stunde nach Erhalt bestätigt wird!

Rückmeldung Sachbearbeitung

Ihre Anfrage wird anschließend in der Behörde geprüft. Nach Abschluss der Prüfung erhalten Sie eine zweite E-Mail. Diese enthält neben den Termindaten auch Ihre Wartenummer.

Am Tag Ihres Termins begeben Sie sich bitte rechtzeitig zu den entsprechenden Räumen. Sie werden automatisch mit Ihrer Wartenummer aufgerufen.

Buchstabe Name
   
A - Dem Frau Hammer
   
Den - Guc Frau Rekers
   
Gud - Kand Frau Lippert
   
Kane - Moy Frau Reiners
   
Moz - Reic Frau Eilts
   
Reid - Sl Frau Vorwerk
   
Sm - Z Frau Morgenstern