Terminvereinbarung Hilfe zum Lebensunterhalt
Terminvereinbarung Hilfe zum Lebensunterhalt
Leistungsbeschreibung
Hilfe zum Lebensunterhalt gem. § 27 ff. Zwölftes Buch Sozialgesetzbuch (SGB XII) ist Personen zu leisten, die ihren notwendigen Lebensunterhalt nicht oder nicht ausreichend aus eigenen Kräften und Mitteln, insbesondere aus ihrem Einkommen und Vermögen, beschaffen können.
Sie kann infrage kommen für Personen, die z. B.
- alleinstehend sind und eine Erwerbsminderungsrente auf Zeit beziehen oder
- eine Altersrente erhalten und die Regelaltersgrenze noch nicht erreicht haben oder
- die zeitlich befristet (länger als 6 Monate) voll erwerbsgemindert sind (nicht mindestens 3 Stunden täglich erwerbstätig sein können).
Sie können online einen Termin für Anliegen im Zusammenhang Hilfe zum Lebensunterhalt bei der Stadt Lingen (Ems) anfragen.
Verfahrensablauf
Bestätigungsmail
Sobald ein Termin über das Online-Portal angefragt wurde, erhalten Sie eine E-Mail, in der Sie einen Bestätigungslink anklicken müssen. Es wird darauf hingewiesen, dass der Termin nur dann erfolgreich angefragt wird, wenn der Link in dieser E-Mail innerhalb von einer Stunde nach Erhalt bestätigt wird!
Rückmeldung Sachbearbeitung
Ihre Anfrage wird anschließend in der Behörde geprüft. Nach Abschluss der Prüfung erhalten Sie eine zweite E-Mail. Diese enthält neben den Termindaten auch Ihre Wartenummer sowie einen QR-Code.
Bitte melden Sie sich am Tag Ihres Termins am Terminal links neben der Information im Erdgeschoss des Neuen Rathauses an. Die Anmeldung ist ab 15 Minuten vor bis spätestens 10 Minuten nach Terminbeginn möglich. Halten Sie dafür Ihre Wartenummer oder den QR-Code aus der Terminbestätigungsmail bereit. Bitte begeben Sie sich anschließend in die 2. Etage. Sie werden automatisch mit Ihrer Wartenummer über den dortigen Bildschirm aufgerufen.
An wen muss ich mich wenden?
Zuständige Mitarbeitende:
| Buchstabe | Name |
| A - Ch | Frau Jansing |
| Ci - L | Herr Röttering |
| M - Z | Herr Schepers |
Links & Onlinedienste
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