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Terminvereinbarung Hilfe zum Lebensunterhalt


Leistungsbeschreibung

Hilfe zum Lebensunterhalt gem. § 27 ff. Zwölftes Buch Sozialgesetzbuch (SGB XII) ist Personen zu leisten, die ihren notwendigen Lebensunterhalt nicht oder nicht ausreichend aus eigenen Kräften und Mitteln, insbesondere aus ihrem Einkommen und Vermögen, beschaffen können.

Sie kann infrage kommen für Personen, die z. B. 

  • alleinstehend sind und eine Erwerbsminderungsrente auf Zeit beziehen oder
  • eine Altersrente erhalten und die Regelaltersgrenze noch nicht erreicht haben oder
  • die zeitlich befristet (länger als 6 Monate) voll erwerbsgemindert sind (nicht mindestens 3 Stunden täglich erwerbstätig sein können).

Sie können online einen Termin für Anliegen im Zusammenhang Hilfe zum Lebensunterhalt bei der Stadt Lingen (Ems) anfragen.

Verfahrensablauf

Bestätigungsmail

Sobald ein Termin über das Online-Portal angefragt wurde, erhalten Sie eine E-Mail, in der Sie einen Bestätigungslink anklicken müssen. Es wird darauf hingewiesen, dass der Termin nur dann erfolgreich angefragt wird, wenn der Link in dieser E-Mail innerhalb von einer Stunde nach Erhalt bestätigt wird!

Rückmeldung Sachbearbeitung

Ihre Anfrage wird anschließend in der Behörde geprüft. Nach Abschluss der Prüfung erhalten Sie eine zweite E-Mail. Diese enthält neben den Termindaten auch Ihre Wartenummer.

Am Tag Ihres Termins begeben Sie sich bitte rechtzeitig zu den entsprechenden Räumen. Sie werden automatisch mit Ihrer Wartenummer aufgerufen.

Zuständige Mitarbeitende:

Buchstabe Name
A - Ch Frau Jansing
Ci - L Herr Röttering
M - Z Herr Schepers