BIS: Templatebasierte Anzeige (alt)

Links & Onlinedienste

Kitabeitrag Festsetzung


Leistungsbeschreibung

Die Stadt Lingen (Ems) ermittelt für die Träger der Lingener Kindertagesstätten den Kitabeitrag. Dieser wird im Rahmen einer sozialen Staffelung nach folgenden Kriterien ermittelt:

1. Die Höhe des Kitabeitrages richtet sich nach der Summe aller positiven Einkünfte (Bruttoverdienst abzgl. Werbungskosten). Als Einkommen gelten insbesondere auch steuerfreie Einkünfte (z. B. aus geringfügiger Beschäftigung). Negativeinkünfte bleiben unberücksichtigt. Bei Ehepaaren und eheähnlichen Lebensgemeinschaften gilt das Einkommen beider Lebenspartner.

Ab August 2024 gelten folgende Beträge:

Höhe des Beitrags (pro Monat):

  Stufen
I
bis
 25.000 €  
II
bis
 37.000 €  
III
bis
 50.000 €  
IV
bis
 62.500 €  
V
bis
 75.000 €  
VII
ab
 75.000 €  
4 Stunden  70,00 € 84,00 € 107,00 € 137,00 € 167,00 € 197,00 €
5 Stunden  88,00 € 105,00 € 134,00 € 171,00 € 209,00 € 246,00 €
6 Stunden  105,00 € 126,00 € 161,00 € 206,00 € 251,00 € 296,00 €
Ganztags  140,00 € 168,00 € 214,00 € 274,00 € 334,00 € 394,00 €
Hort  105,00 € 126,00 € 161,00 € 206,00 € 251,00 € 296,00 €

 

Randzeit

(je halbe Stunde je Monat)

8,50 € 10,50 € 13,50 € 17,00 € 21,00 € 25,00 €

2. Für das zweite und jedes weitere kindergeldberechtigte Kind der Sorgeberechtigten ermäßigt sich der Kitabeitrag ab Antragstellung um je 6,00 €.

3. Besuchen gleichzeitig mehrere beitragspflichtige Kinder einer Familie eine Kindertagesstätte, ermäßigt sich der Beitrag für das zweite Kind um 50 %. Für das dritte und jedes weitere beitragspflichtige Kind wird kein Beitrag erhoben.

4. Ab dem Monat der Vollendung des dritten Lebensjahres bis zur Einschulung ist für eine Betreuung bis zu acht Stunden täglich kein Kitabeitrag mehr zu zahlen.

Bei einer Betreuung von über acht Stunden täglich wird pro halber Zeitstunde ein einkommensunabhängiger Elternbeitrag von 20,00 € festgelegt.

5. Der Kitabeitrag kann bei einer Veränderung der wirtschaftlichen Verhältnisse angepasst werden.

6. Sollte der monatliche Kitabeitrag aufgrund der persönlichen oder wirtschaftlichen Verhältnisse nicht aufgebracht werden können, besteht die Möglichkeit, den Beitrag auf Antrag vom Fachbereich Schule, Kita und Sport übernehmen zu lassen. Der Antrag auf Übernahme der Kitabeiträge gem. § 90 Abs. 4 SGB VIII kann hier online gestellt werden.