Kitabeitrag Festsetzung
Kitabeitrag Festsetzung
Textblöcke ein-/ausklappenLeistungsbeschreibung
Die Stadt Lingen (Ems) ermittelt für die Träger der Lingener Kindertagesstätten den Kitabeitrag. Dieser wird im Rahmen einer sozialen Staffelung nach folgenden Kriterien ermittelt:
1. Die Höhe des Kitabeitrages richtet sich nach der Summe aller positiven Einkünfte (Bruttoverdienst abzgl. Werbungskosten). Als Einkommen gelten insbesondere auch steuerfreie Einkünfte (z. B. aus geringfügiger Beschäftigung). Negativeinkünfte bleiben unberücksichtigt. Bei Ehepaaren und eheähnlichen Lebensgemeinschaften gilt das Einkommen beider Lebenspartner.
Ab August 2024 gelten folgende Beträge:
Höhe des Beitrags (pro Monat):
Stufen | ||||||
I bis 25.000 € |
II bis 37.000 € |
III bis 50.000 € |
IV bis 62.500 € |
V bis 75.000 € |
VII ab 75.000 € |
|
4 Stunden | 70,00 € | 84,00 € | 107,00 € | 137,00 € | 167,00 € | 197,00 € |
5 Stunden | 88,00 € | 105,00 € | 134,00 € | 171,00 € | 209,00 € | 246,00 € |
6 Stunden | 105,00 € | 126,00 € | 161,00 € | 206,00 € | 251,00 € | 296,00 € |
Ganztags | 140,00 € | 168,00 € | 214,00 € | 274,00 € | 334,00 € | 394,00 € |
Hort | 105,00 € | 126,00 € | 161,00 € | 206,00 € | 251,00 € | 296,00 € |
Randzeit (je halbe Stunde je Monat) |
8,50 € | 10,50 € | 13,50 € | 17,00 € | 21,00 € | 25,00 € |
2. Für das zweite und jedes weitere kindergeldberechtigte Kind der Sorgeberechtigten ermäßigt sich der Kitabeitrag ab Antragstellung um je 6,00 €.
3. Besuchen gleichzeitig mehrere beitragspflichtige Kinder einer Familie eine Kindertagesstätte, ermäßigt sich der Beitrag für das zweite Kind um 50 %. Für das dritte und jedes weitere beitragspflichtige Kind wird kein Beitrag erhoben.
4. Ab dem Monat der Vollendung des dritten Lebensjahres bis zur Einschulung ist für eine Betreuung bis zu acht Stunden täglich kein Kitabeitrag mehr zu zahlen.
Bei einer Betreuung von über acht Stunden täglich wird pro halber Zeitstunde ein einkommensunabhängiger Elternbeitrag von 20,00 € festgelegt.
5. Der Kitabeitrag kann bei einer Veränderung der wirtschaftlichen Verhältnisse angepasst werden.
6. Sollte der monatliche Kitabeitrag aufgrund der persönlichen oder wirtschaftlichen Verhältnisse nicht aufgebracht werden können, besteht die Möglichkeit, den Beitrag auf Antrag vom Fachbereich Schule, Kita und Sport übernehmen zu lassen. Der Antrag auf Übernahme der Kitabeiträge gem. § 90 Abs. 4 SGB VIII kann hier online gestellt werden.