Leistungsbeschreibung


Dieser Antrag und die erforderlichen Einkommensunterlagen sind bei der Stadt Lingen (Ems). Fachbereich Schule, Kita und Sport,einzureichen.

Es wird darauf hingewiesen, dass Sie nach § 60 Sozialgesetzbuch – allgemeiner Teil (SGB I) zur Mitwirkung verpflichtet sind. Wird diese Mitwirkung unterlassen, kann die beantragte Leistung bzw. die Weitergewährung der Hilfe gem. § 66 SGB I ohne weitere Ermittlung versagt werden!

Welche Unterlagen werden benötigt?


Einkommensunterlagen:

  • Bescheid: Leistungen nach dem Gesetz über die Grundsicherung für Arbeitssuchende Sozialgesetzbuch Zweites Buch (SGB II)
  • Einnahmen aus nichtselbstständiger Arbeit: Nettoverdienst der  l e t z t e n  12 Monate
  • Steuerfreie Einnahmen, z. B. Arbeitslosengeld, Krankengeld, Ausbildungsbeihilfe etc.
  • Unterhaltsleistungen aufgrund eines Unterhaltsurteils/-vergleichs
  • Unterhaltsvorschuss
  • Nachweis über Kindergeldzahlung (Kontoauszug ist ausreichend)
  • Nachweis über „Kinderzuschlag“
  • Nachweis über Wohngeldzahlung
  • Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung
  • Einkommensteuerbescheid

Belastungsunterlagen:

  • Mietvertrag
  • monatliche  Zinsbelastungen bei Eigentum
  • Unterhaltsleistungen an frühere Ehegatten und unterhaltsberechtigte Angehörige
  • Versicherungsbeiträge (nur Haftpflicht, Hausrat, Unfall, Wohngebäude)

Rechtsgrundlage


§ 90 Abs. 4 SGB VIII

Kontaktpersonen

  • Sachbearbeiterin Frau Hegge
  • Sachbearbeiterin Frau Pöttering