Antrag auf Übernahme der Kindertagesstättenbeiträge
Leistungsbeschreibung
Dieser Antrag und die erforderlichen Einkommensunterlagen sind bei der Stadt Lingen (Ems). Fachbereich Schule, Kita und Sport,einzureichen.
Es wird darauf hingewiesen, dass Sie nach § 60 Sozialgesetzbuch – allgemeiner Teil (SGB I) zur Mitwirkung verpflichtet sind. Wird diese Mitwirkung unterlassen, kann die beantragte Leistung bzw. die Weitergewährung der Hilfe gem. § 66 SGB I ohne weitere Ermittlung versagt werden!
Welche Unterlagen werden benötigt?
Einkommensunterlagen:
- Bescheid: Leistungen nach dem Gesetz über die Grundsicherung für Arbeitssuchende Sozialgesetzbuch Zweites Buch (SGB II)
- Einnahmen aus nichtselbstständiger Arbeit: Nettoverdienst der l e t z t e n 12 Monate
- Steuerfreie Einnahmen, z. B. Arbeitslosengeld, Krankengeld, Ausbildungsbeihilfe etc.
- Unterhaltsleistungen aufgrund eines Unterhaltsurteils/-vergleichs
- Unterhaltsvorschuss
- Nachweis über Kindergeldzahlung (Kontoauszug ist ausreichend)
- Nachweis über „Kinderzuschlag“
- Nachweis über Wohngeldzahlung
- Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung
- Einkommensteuerbescheid
Belastungsunterlagen:
- Mietvertrag
- monatliche Zinsbelastungen bei Eigentum
- Unterhaltsleistungen an frühere Ehegatten und unterhaltsberechtigte Angehörige
- Versicherungsbeiträge (nur Haftpflicht, Hausrat, Unfall, Wohngebäude)
Rechtsgrundlage
§ 90 Abs. 4 SGB VIII