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Kitabeitrag Übernahmeantrag für einkommensschwache Familien


Leistungsbeschreibung

Dieser Antrag und die erforderlichen Einkommensunterlagen sind bei der Stadt Lingen (Ems). Fachbereich Schule, Kita und Sport,einzureichen.

Es wird darauf hingewiesen, dass Sie nach § 60 Sozialgesetzbuch – allgemeiner Teil (SGB I) zur Mitwirkung verpflichtet sind. Wird diese Mitwirkung unterlassen, kann die beantragte Leistung bzw. die Weitergewährung der Hilfe gem. § 66 SGB I ohne weitere Ermittlung versagt werden!

Einkommensunterlagen:

Entweder ein aktueller Leistungsbescheid über

  • Leistungen nach dem Gesetz über die Grundsicherung für Arbeitsuchende - Zweites Buch Sozialgesetzbuch (SGB II) - Bürgergeld
  • Leistungen nach dem dritten und vierten Kapitel des Zwölften Sozialgesetzbuches (SGB XII) - Hilfe zum Lebensunterhalt / Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung
  • Leistungen nach den §§ 2 und 3 des Asylbewerberleistungsgesetzes (AsylbLG)
  • Kinderzuschlag gemäß § 6a des Bundeskindergeldgesetzes (BKGG)
  • Wohngeld nach dem Wohngeldgesetz (WoGG)

oder aktuelle Einkommensunterlagen:

  • Einnahmen aus nichtselbständiger Arbeit: Nettoverdienst der l e t z t e n sechs Monate (einschließlich aus geringfügigen Beschäftigungen)
  • Steuerfreie Einnahmen, z. B. Arbeitslosengeld, Krankengeld, Ausbildungsbeihilfe, Elterngeld etc.
  • Unterhaltsleistungen aufgrund eines Unterhaltsurteils/-vergleichs
  • Unterhaltsvorschuss
  • Nachweis über Kindergeldzahlung (letzter Kontoauszug ist ausreichend)
  • Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung
  • Letzter Einkommenssteuerbescheid 

Finanzielle Belastungen:

  • Mietvertrag
  • Monatliche Zinsbelastungen bei Eigentum
  • Unterhaltsleistungen an frühere Ehegatten und unterhaltsberechtigte Angehörige
  • Versicherungsbeiträge (nur Haftpflicht, Hausrat, Unfall, Wohngebäude)

§ 90 Abs. 4 SGB VIII