Kitabeitrag Festsetzung


Leistungsbeschreibung


Die Stadt Lingen (Ems) ermittelt für die Träger der Lingener Kindertagesstätten den Kitabeitrag. Dieser wird im Rahmen einer sozialen Staffelung nach folgenden Kriterien ermittelt:

1. Die Höhe des Kitabeitrages richtet sich nach der Summe aller positiven Einkünfte (Bruttoverdienst abzgl. Werbungskosten). Als Einkommen gelten insbesondere auch steuerfreie Einkünfte (z. B. aus geringfügiger Beschäftigung). Negativeinkünfte bleiben unberücksichtigt. Bei Ehepaaren und eheähnlichen Lebensgemeinschaften gilt das Einkommen beider Lebenspartner.

Folgende Beträge sind gültig bis einschließlich Juli 2024:

Höhe des Beitrags (pro Monat):

 

Stufen

I

II

III

IV

bis 25.565 €    

bis 38.347 €    

bis 51.128 €    

über 51.129 €    

4 Stunden      

63,50 €

76,50 €

97,00 €

127,50 €

5 Stunden

71,00 €

86,00 €

109,00 €

142,50 €

6 Stunden

73,50 €

90,50 €

116,00 €

152,50 €

Ganztags

97,00 €

117,00 €

146,00 €

194,00 €

Hort

97,00 €

117,00 €

146,00 €

194,00 €

Zusätzliche Beiträge pro gebuchter Randzeit (z. B. Frühdienst, Spätdienst):

Randzeit        

       6,25 €              

9,50 €             

 13,00 €            

 16,00 €          

 

Ab August 2024 gelten folgenden geänderten Beträge:

Höhe des Beitrags (pro Monat):

 

Stufen

I

II

III

IV

V

VI

bis

   25.000 €    

bis

   37.500 €    

bis

   50.000 €    

bis

   62.500 €    

bis

   75.000 €    

über

   75.000 €    

4 Stunden     

70,00 €

84,00 €

107,00 €

137,00 €

167,00 €

197,00 €

5 Stunden

88,00 €

105,00 €

134,00 €

171,00 €

209,00 €

246,00 €

6 Stunden

105,00 €

126,00 €

161,00 €

206,00 €

251,00 €

296,00 €

Ganztags

140,00 €

168,00 €

214,00 €

274,00 €

334,00 €

394,00 €

Hort

105,00 €

126,00 €

161,00 €

206,00 €

251,00 €

296,00 €

Zusätzliche Beiträge für Randzeiten (je halbe Stunden pro Monat): 

Randzeit           

  8,50 €        

  10,50 €      

   13,50 €      

   17,00 €      

   21,00 €      

  25,00 €      

2. Für das zweite und jedes weitere kindergeldberechtigte Kind der Sorgeberechtigten ermäßigt sich der Kitabeitrag ab Antragstellung um je 6,00 €.

3. Besuchen gleichzeitig mehrere beitragspflichtige Kinder einer Familie eine Kindertagesstätte, ermäßigt sich der Beitrag für das zweite Kind um 50 %. Für das dritte und jedes weitere beitragspflichtige Kind wird kein Beitrag erhoben.

4. Ab dem Monat der Vollendung des dritten Lebensjahres bis zur Einschulung ist für eine Betreuung bis zu acht Stunden täglich kein Kitabeitrag mehr zu zahlen.

Bei einer Betreuung von über acht Stunden täglich wird pro halber Zeitstunde ein einkommensunabhängiger Elternbeitrag von 20,00 € festgelegt.

5. Der Kitabeitrag kann bei einer Veränderung der wirtschaftlichen Verhältnisse angepasst werden.

6. Sollte der monatliche Kitabeitrag aufgrund der persönlichen oder wirtschaftlichen Verhältnisse nicht aufgebracht werden können, besteht die Möglichkeit, den Beitrag auf Antrag vom Fachbereich Schule, Kita und Sport übernehmen zu lassen. Der Antrag auf Übernahme der Kitabeiträge gem. § 90 Abs. 4 SGB VIII kann hier online gestellt werden.

Kontakt

  • Fachdienst Kinderbetreuung

Kontaktpersonen


  • Sachbearbeiterin Frau Hegge
  • Sachbearbeiterin Frau Pöttering