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Förderungen im Rahmen der Jugendarbeit - Voranmeldung einer Freizeit- oder Bildungsmaßnahme


Leistungsbeschreibung

Anerkannten Jugendgruppen und Jugendgemeinschaften können u. a. für folgende im § 11 des Kinder- und Jugendhilfegesetz (KJHG) genannte jugendpflegerische Aktivitäten eine Förderung erhalten:
  • Wanderungen, Fahrten, Lager
  • Internationale Begegnungen
  • Jugendleiteraus- bzw. -fortbildung
  • Bildungsmaßnahmen

Sofern Sie eine der genannten Aktivitäten planen, ist eine Voranmeldung bis zum 31. März eines jeden Jahres beim Fachdienst Jugendarbeit einzureichen.

Weitere Informationen finden Sie hier.