Verkehrsraumeinschränkung - Antrag auf Erteilung einer Ausnahmegenehmigung zur Inanspruchnahme von öffentlichem Verkehrsgrund


Leistungsbeschreibung


Maßnahmen, die sich auf den Straßenverkehr auswirken, wie z. B.

  • Aufstellung eines Baugerüstes,
  • Anbringen von Warenautomaten,
  • Aufstellung von Containern und Wechselbehältern,
  • Aufgrabung von öffentlichem Verkehrsgrund,
  • Lagerung von Materialien und Gegenständen (Erde, Aushub, Baumaterial),
  • Anbringen von Schutzvorrichtungen (Bauzäune usw.) oder
  • Aufstellung von Maschinen (Bagger, Kräne, Bauwagen, Betonmischmaschinen usw.)

bedürfen vor Beginn der Arbeiten einer Ausnahmegenehmigung durch die Verkehrsbehörde.

Verfahrensablauf


Für jede Maßnahme, die sich auf den Straßenverkehr auswirkt, ist vorab bei der Verkehrsbehörde eine Genehmigung einzuholen.

Der Antrag auf Erteilung einer Ausnahmegenehmigung kann auf dieser Seite über die Rubrik "Links & Onlinedienste" online gestellt werden. 

Die Verkehrsbehörde prüft den Antrag und die eingereichten Unterlagen und hört die zu beteiligenden Stellen (Polizei und Straßenbaubehörde) an. Gegebenenfalls wird mit allen Beteiligten eine Ortsbesichtigung durchgeführt, um vor Ort die notwendigen Maßnahmen abzustimmen. Die erforderlichen Maßnahmen werden dann von der Verkehrsbehörde gegenüber der antragstellenden Person genehmigt. 

Welche Gebühren fallen an?


Es fallen ggf. Gebühren an. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.

Welche Fristen muss ich beachten?


Stellen Sie den Antrag bitte spätestens zwei Wochen vor Beginn der Arbeiten. 

Rechtsgrundlage


Kontakt

  • Fachdienst Sicherheit und Ordnung

Kontaktpersonen


  • Sachbearbeiter Herr Marc Borschel
  • Sachbearbeiterin Frau Ursula Lammers