Verkehrsraumeinschränkung - Antrag auf Erteilung einer verkehrsrechtlichen Anordnung für Baustellen/ Baumaßnahmen


Leistungsbeschreibung


Maßnahmen, die sich auf den Straßenverkehr auswirken, wie z. B.

  • Halbseitige Sperrung​,
  • Gesamtsperrung des Verkehrs,
  • Geringe Einengung der Fahrban (innerorts),
  • Sperrung des Fußgänger- und/ oder Fahrradverkehrs im Gehwegbereich,
  • Sicherungsmaßnahmen entlag der Straße / des Geh-/ Radwegs oder
  • Geringe Einengung eines Fahrstreifens (außerorts)

bedürfen vor Beginn der Arbeiten einer Anordnung durch die Verkehrsbehörde.

Verfahrensablauf


Die durchführende Person bzw. das Bauunternehmen hat bereits in der Planungsphase der Arbeitsstelle anhand der besonderen örtlichen Gegebenheit zu prüfen, welche Verkehrssicherungsmaßnahmen erforderlich und angemessen sind.

Bei der Verkehrsbehörde ist dann ein Antrag auf Anordnung der Verkehrssicherheitsmaßnahmen zu stellen. Der Antrag kann auf dieser Seite über die Rubrik "Links & Onlinedienste" online gestellt werden. 

Die Verkehrsbehörde prüft den Antrag und die eingereichten Unterlagen und hört die zu beteiligenden Stellen (Polizei und Straßenbaubehörde) an. Gegebenenfalls wird mit allen Beteiligten eine Ortsbesichtigung durchgeführt, um vor Ort die notwendigen Maßnahmen abzustimmen. Die erforderlichen Maßnahmen werden dann von der Verkehrsbehörde gegenüber der antragstellenden Person angeordnet, die diese Maßnahmen auszuführen hat.

Welche Gebühren fallen an?


Es fallen ggf. Gebühren an. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.

Welche Fristen muss ich beachten?


Stellen Sie den Antrag bitte spätestens zwei Wochen vor Beginn der Arbeiten. 

Rechtsgrundlage


Kontakt

  • Fachdienst Sicherheit und Ordnung

Kontaktpersonen


  • Sachbearbeiter Herr Marc Borschel
  • Sachbearbeiterin Frau Ursula Lammers