Förderungen im Rahmen der Jugendarbeit - Voranmeldung einer Freizeit- oder Bildungsmaßnahme
Förderungen im Rahmen der Jugendarbeit - Voranmeldung einer Freizeit- oder Bildungsmaßnahme
Leistungsbeschreibung
Anerkannten Jugendgruppen und Jugendgemeinschaften können u. a. für folgende im § 11 des Kinder- und Jugendhilfegesetz (KJHG) genannte jugendpflegerische Aktivitäten eine Förderung erhalten:
- Wanderungen, Fahrten, Lager
- Internationale Begegnungen
- Jugendleiteraus- bzw. -fortbildung
- Bildungsmaßnahmen
Sofern Sie eine der genannten Aktivitäten planen, ist eine Voranmeldung bis zum 31. März eines jeden Jahres beim Fachdienst Jugendarbeit einzureichen.
Weitere Informationen finden Sie hier.
Links & Onlinedienste
Voranmeldung einer Freizeit- oder BildungsmaßnahmeVerwandte Dienstleistungen
Förderungen im Rahmen der Jugendarbeit - Einzelzuwendungen für Kinder und JugendlicheFörderungen im Rahmen der Jugendarbeit - Zuschüsse für die Aus- und Fortbildung von Jugendleiter*innen
Förderungen im Rahmen der Jugendarbeit - Zuschüsse für Wanderungen, Fahrten, Lager und internationale Begegnungen