Zuschuss zu den Schmutzwassergebühren und Stromkosten
Zuschuss zu den Schmutzwassergebühren und Stromkosten
Textblöcke ein-/ausklappenLeistungsbeschreibung
Informationen zum Familienpass
Mit dem Familienpass erhalten Lingener Familien zahlreiche Vergünstigungen und Zuschüsse. Der Pass ist drei Jahre gültig. Die Scheckkarte kann im Bürgerbüro beantragt werden.
Wer hat Anspruch?
- Anspruch haben alle Lingener Familien mit zwei oder mehr Kindern unter 18 Jahren.
- Haushalte/Familien, die eine pflegebedürftige Person im Sinne des § 14 Sozialgesetzbuch (SGB) XI mit der Zuordnung zu einer Pflegestufe nach § 15 SGB XI im eigenen Haushalt betreuen und versorgen.
- Bei Kindern über 18 Jahre wird der Familienpass auf Antrag ausgestellt, wenn sie noch in der Ausbildung sind, aus anderen Gründen Anspruch auf Kindergeld haben oder zu mindestens 50 % schwerbehindert sind. Zur Antragstellung müssen entsprechende Nachweise vorgelegt werden.
Zuschüsse oder Vergünstigungen (u.a.)
- Familientarif für das Linus
- Kinderreisepässe
- Mehrlingsgeburten
- Schmutzwassergebühren
- Schwimmkurse
- Standesamtsgebühren bei Geburten
- Stromkosten
- Theaterkarten
Alle Informationen und die weiteren Möglichkeiten des Familienpasses finden Interessierte in dem Flyer Familienpass - Familienfreundliches Lingen.
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Antrag auf Zuschuss zu den Schmutzwassergebühren und Stromkosten
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