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Zuschuss zu den Schmutzwassergebühren und Stromkosten


Leistungsbeschreibung

Informationen zum Familienpass

Mit dem Familienpass erhalten Lingener Familien zahlreiche Vergünstigungen und Zuschüsse. Der Pass ist drei Jahre gültig. Die Scheckkarte kann im Bürgerbüro beantragt werden. 

Wer hat Anspruch?

  • Anspruch haben alle Lingener Familien mit zwei oder mehr Kindern unter 18 Jahren.
  • Haushalte/Familien, die eine pflegebedürftige Person im Sinne des § 14 Sozialgesetzbuch (SGB) XI mit der Zuordnung zu einer Pflegestufe nach § 15 SGB XI im eigenen Haushalt betreuen und versorgen.
  • Bei Kindern über 18 Jahre wird der Familienpass auf Antrag ausgestellt, wenn sie noch in der Ausbildung sind, aus anderen Gründen Anspruch auf Kindergeld haben oder zu mindestens 50 % schwerbehindert sind. Zur Antragstellung müssen entsprechende Nachweise vorgelegt werden.


Zuschüsse oder Vergünstigungen (u.a.)

  • Familientarif für das Linus
  • Kinderreisepässe
  • Mehrlingsgeburten
  • Schmutzwassergebühren
  • Schwimmkurse
  • Standesamtsgebühren bei Geburten
  • Stromkosten
  • Theaterkarten


Alle Informationen und die weiteren Möglichkeiten des Familienpasses finden Interessierte in dem Flyer Familienpass - Familienfreundliches Lingen.