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Immissionsschutz (44. BImSchV)


Leistungsbeschreibung

Betreiber von Feuerungsanlagen mit einer Feuerungswärmeleistung von 1 MW bis 50 MW müssen die Anlage vor Inbetriebnahme bei der zuständigen Behörde elektronisch anmelden.

Die Anzeige muss folgende Angaben enthalten: Betreiber, Standort, Art der Anlage, eingesetzter Brennstoff und Feuerungswärmeleistung. Grundlage ist § 6 der Verordnung über mittelgroße Feuerungs-, Gasturbinen- und Verbrennungsmotoranlagen (44. BImSchV).

Hinweis: Für bestehende Anlagen gelten Übergangsregelungen.

Die Behörde führt ein Anlagenregister und informiert die Betreiber über die Registrierung. Gemäß Paragraph 36 der 44.BImSchV hat die zuständige Behörde ein Register (Anlagenregister) über jede nach Paragraph 6 zu registrierende Anlage zu führen und dieses Anlagenregister, unter anderem auch über das Internet, öffentlich zu machen. Bisher sind keine unter der Zuständigkeit der Stadt Lingen fallenden Anlagen nach der 44. BImSchV registriert.