Förderungen im Rahmen der Jugendarbeit
Förderungen im Rahmen der Jugendarbeit
Leistungsbeschreibung
Gemäß der Richtlinie zur Förderung der Jugendarbeit in der Stadt Lingen (Ems) gewährt die Stadt Lingen (Ems) im Rahmen der dafür verfügbaren Haushaltsmittel Zuschüsse für einzelne im § 11 des Kinder- und Jugendhilfegesetz (KJHG) genannte jugendpflegerische Aktivitäten.
Für Kinder und Jugendliche, die eine LingenCard Typ B besitzen, können für die unter IV 1 – 5 aufgeführten Maßnahmen (wie Wanderungen, Fahrten und Lager, Internationale Begegnungen, Bildungsmaßnahmen sowie Aus- und Fortbildung von Jugendleiter*innen) die Teilnahmekosten bis zu einem Förderhöchstbetrag von 500,00 € bei einem Eigenanteil von 10% pro teilnehmende Person und Jahr übernommen werden.
Verfahrensablauf
Der Förderantrag für Einzelzuwendungen für Kinder aus finanzschwachen Familien kann hier online gestellt werden.
Welche Fristen muss ich beachten?
Was sollte ich noch wissen?
Weitere Fördermöglichkeiten und -Anträge finden Sie hier.