Gewerbeabmeldung
Gewerbeabmeldung
Leistungsbeschreibung
Wenn Sie den Betrieb Ihres Gewerbes beenden, sind Sie verpflichtet, Ihr Gewerbe abzumelden.Das Gleiche gilt, wenn Sie den Hauptsitz Ihres Unternehmens, einer Zweigniederlassung oder einer unselbstständigen Zweigstelle in eine andere Gemeinde verlegen und sich dadurch die Zuständigkeit einer anderen Behörde ergibt.
In diesem Fall ist jedoch nur noch eine Anmeldung bei der neuen zuständigen Behörde erforderlich.
Eine separate Abmeldung bei der bisherigen Gewerbebehörde ist nicht mehr notwendig – diese erfolgt künftig automatisch im Rahmen der neuen Anmeldung.
Wenn Sie die Rechtsform Ihres Gewerbes ändern, ist ebenfalls eine Gewerbeabmeldung weiterhin erforderlich. In diesem Fall melden Sie Ihren Betrieb zunächst unter der bisherigen Rechtsform ab und anschließend unter der neuen Rechtsform wieder an.
Wenn Sie den Hauptsitz Ihres Unternehmens oder einer Zweigniederlassung innerhalb derselben Gemeinde verlegen, ohne dass sich die Zuständigkeit ändert, genügt eine Gewerbeummeldung.
Die Abmeldung ist von folgenden Personen oder ihren bevollmächtigten Vertreterinnen oder Vertretern vorzunehmen:
- Einzelgewerbe: durch die Gewerbetreibende oder den Gewerbetreibenden selbst,
- Kapitalgesellschaften (z. B. GmbH, AG): durch die gesetzlichen Vertreterinnen oder Vertreter,
- Personengesellschaften (z. B. OHG, KG, GbR/BGB-Gesellschaft, GmbH & Co. KG): durch alle geschäftsführungsberechtigten Gesellschafterinnen oder Gesellschafter jeweils einzeln.
Verfahrensablauf
Sie können Ihr Gewerbe online, persönlich oder postalisch abmelden.
Für die Online-Abmeldung steht Ihnen unser Online-Dienst "Gewerbemeldung" zur Verfügung.
Alternativ können Sie über unsere Online-Terminvergabe einen Termin vor Ort vereinbaren und die Abmeldung mit Unterstützung durchführen lassen.
Gerne können Sie auch die PDF-Formulare unter der Rubrik "Anträge / Formulare" postalisch einreichen.
Der Empfang der Gewerbeabmeldung wird automatisch bestätigt.
Die Gewerbeabmeldung wird an andere Stellen, wie u. a. das Finanzamt, die Berufsgenossenschaft, die Handwerkskammer, die Industrie- und Handelskammer und gegebenenfalls das Registergericht weitergeleitet.
Verfahrensablauf
Sie können Ihr Gewerbe online, persönlich oder postalisch anmelden.
Für die Online-Anmeldung steht Ihnen unser Online-Dienst "Gewerbemeldung" zur Verfügung.
Alternativ können Sie über unsere Online-Terminvergabe einen Termin vor Ort vereinbaren und die Anmeldung mit Unterstützung durchführen lassen.
Gerne können Sie auch die PDF-Formulare unter der Rubrik "Anträge / Formulare" postalisch einreichen.
Der Empfang der Gewerbeanmeldung wird automatisch bestätigt.
Die Gewerbeanmeldung wird an andere Stellen, wie u. a. das Finanzamt, die Berufsgenossenschaft, die Handwerkskammer, die Industrie- und Handelskammer und gegebenenfalls das Registergericht weitergeleitet.
An wen muss ich mich wenden?
Die Zuständigkeit liegt bei der Gemeinde, der Samtgemeinde und der Stadt, in deren Bezirk die Tätigkeit bisher ausgeübt wurde.
Dieses Verfahren kann auch über einen "Einheitlichen Ansprechpartner" abgewickelt werden. Bei dem "Einheitlichen Ansprechpartner" handelt es sich um ein besonderes Serviceangebot der Kommunen und des Landes für Dienstleistungserbringer.
Zuständige Stelle
Die Zuständigkeit liegt bei der Gemeinde, der Samtgemeinde und der Stadt, in deren Bezirk die Tätigkeit bisher ausgeübt wurde.
Dieses Verfahren kann auch über einen "Einheitlichen Ansprechpartner" abgewickelt werden. Bei dem "Einheitlichen Ansprechpartner" handelt es sich um ein besonderes Serviceangebot der Kommunen und des Landes für Dienstleistungserbringer.
Voraussetzungen
- Betriebsauflösung oder
- Verlegung Ihres Betriebssitzes oder des Sitzes einer Zweigniederlassung oder unselbständigen Zweigstelle außerhalb der bisherigen Gemeinde oder
- Änderung der Rechtsform Ihres Gewerbes
Welche Unterlagen werden benötigt?
-
Kopie des Personalausweises oder des Reisepasses mit Meldebescheinigung, beziehungsweise Vorlage vor Ort. Bei elektronischer Gewerbe-Abmeldung je nach Gemeinde weitere geeignete und angemessene Verfahren zur Feststellung der Identität (zum Beispiel PIN/TAN-Verfahren, die elektronische Ausweisfunktion, De-Mail oder eine Selbsterklärung zur Identität).
- Kopie des Handelsregister-Auszugs, wenn Ihre Firma im Handelsregister eingetragen ist (ebenso: Genossenschaftsregister, Vereinsregister)
Welche Gebühren fallen an?
Die Höhe der Gebühren ergibt sich - gemäß Anlage 1 zu § 1 Absatz 1 Allgemeine Gebührenordnung des Landes Niedersachsen Nr. 40.1.2.1 - je nach Zeitaufwand. Bei der Stadt Lingen (Ems) sind dies 15,00 EUR.
Welche Fristen muss ich beachten?
Sie sind verpflichtet, Ihr Gewerbe zum Zeitpunkt der Betriebsauflösung beziehungsweise zum Zeitpunkt der Betriebsverlegung in den Zuständigkeitsbereich einer anderen Gemeinde oder der Änderung der Rechtsform abzumelden. Bei einer verspäteten Abmeldung kann eine Geldbuße verhängt werden.
Bearbeitungsdauer
Wenn Sie das Formular korrekt ausgefüllt haben und Ihre Unterlagen vollständig sind, bescheinigt Ihnen die Behörde den Empfang Ihrer Abmeldung bei persönlicher Vorsprache sofort. Bei schriftlicher oder elektronischer Abmeldung erhalten Sie die Empfangsbescheinigung Ihrer Gewerbeabmeldung innerhalb von 3 Tagen.
Anträge / Formulare
Alternativ zu unserem Onlinedienst stehen Ihnen hier die PDF-Formulare zum postalischen Einreichen zur Verfügung:
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