Einwohnerantrag


Leistungsbeschreibung


Der Einwohnerantrag ist ein Instrument der direkten Demokratie auf kommunaler Ebene. Das zuständige kommunale Verwaltungsorgan hat sich mit einer bestimmten Angelegenheit in einer Sitzung zu befassen, sofern alle Voraussetzungen eines Einwohnerantrags erfüllt sind.

Einwohnerinnen und Einwohner, die das 14. Lebensjahr vollendet und seit mindestens drei Monaten ihren Hauptwohnsitz in der Lingen haben, können beantragen, dass der Rat bestimmte Angelegenheiten (des eigenen Wirkungskreises) berät.

Der Einwohnerantrag muss schriftlich bei der Stadtverwaltung eingereicht werden und ein bestimmtes Begehren mit Begründung enthalten. Außerdem muss der Antrag von mindestens 2,5 Prozent der Einwohnerinnen und Einwohner, das sind in Lingen etwa 1.500 Personen, unterstützt werden. 

Rechtsgrundlage


§ 31 des Niedersächsischen Kommunalverfassungsgesetzes

Kontakt

  • Büro des OB und Pressestelle