Meldebescheinigung erweitert


Leistungsbeschreibung


Die zuständige Stelle stellt Ihnen auf Wunsch eine Meldebescheinigung aus, wenn Sie dort mit einer Haupt- oder Nebenwohnung gemeldet sind.

Eine Meldebescheinigung dient dem Nachweis der Wohnung. Es handelt sich hierbei um eine einfache Auskunft der persönlichen Daten aus dem Melderegister.

In der erweiterten Meldebescheinigung können zusätzliche Informationen ausgewählt werden:

  • Angaben zum im Haushalt lebenden Ehepartnern
  • Angaben zum im Haushalt lebenden minderjährigen Kindern
  • persönliche Angaben: 
    • Religion
    • Geschlecht
    • Staatsangehörigkeit
    • frühere Anschriften
    • Angaben des aktuellen Personalausweises oder Reisepasses (mit Seriennummer)
    • Familienstand
    • Einzugs- und Auszugsdaten sowie Statuswechseldaten von Nebenwohnungen

Welche Unterlagen werden benötigt?


  • gültiger Personalausweis oder Reisepass

Welche Gebühren fallen an?


Es fallen Gebühren nach Anlage 1 zu § 1 Absatz 1 Allgemeine Gebührenordnung des Landes Niedersachsen (AllGO) entsprechend Nr. 63 an.

Anlage 1 zu § 1 Absatz 1 Allgemeine Gebührenordnung (AllGO)

Erweiterte Meldebescheinigung
Gebühr: EUR 9,00

Welche Fristen muss ich beachten?


Es müssen keine Fristen beachtet werden.

Rechtsgrundlage


Hinweise / Besonderheiten


Die Meldebescheinigungen sind bei der zuständigen Stelle persönlich oder durch eine bevollmächtigte Person zu beantragen.

Kontakt


  • Bürgerbüro
  • Fachdienst Bürgerservice