Bauberatung


Leistungsbeschreibung


Damit eine Baumaßnahme durchgeführt werden darf, muss sie den Gesetzen, Verordnungen und Richtlinien des öffentlichen Baurechts entsprechen. Wichtig sind vor allem das Baugesetzbuch (BauGB), die niedersächsische Bauordnung (NBauO) und die Baunutzungsverordnung (BauNVO).

Viele Bauvorhaben müssen genehmigt werden, bevor sie umgesetzt werden können. Von diesem Grundsatz gibt es nur wenige Ausnahmen. Die städtische Bauordnung ist Ihre Anlaufstelle für solche Genehmigungen und berät Sie gerne zu den Vorschriften.

Kontakt

  • Fachdienst Bauordnung und Denkmalpflege

Kontaktpersonen


  • Fachdienstleiter Herr Dieter Frerich