Wasserrechtliche Erlaubnis zur Einleitung von nicht schädlich verunreinigten Niederschlagswässern in Grundwasser / ein oberirdisches Gewässer
Wasserrechtliche Erlaubnis zur Einleitung von nicht schädlich verunreinigten Niederschlagswässern in Grundwasser / ein oberirdisches Gewässer
Textblöcke ein-/ausklappenLeistungsbeschreibung
Antrag auf Erteilung einer wasserrechtlichen Erlaubnis nach §§ 8, 9 und 10 Wasserhaushaltsgesetz (WHG) zur Einleitung von nicht schädlich verunreinigten Niederschlagswässern (NW) in das Grundwasser / in ein oberirdisches Gewässer
Welche Unterlagen werden benötigt?
- Wasserwirtschaftliche Stellungnahme durch die jeweils zuständige Gemeinde zu den Möglichkeiten der öffentlichen Abwasserbeseitigung für den ausgewiesenen Vorhabensbereich (zur Beschleunigung des Verfahrens hilfreich, nicht zwingend erforderlich)
- Lage- und Abstandsplan zum Standort der anfallenden Niederschlagswässer mit Eintragung des Verlaufs der Verrohrung für die Entwässerungsleitung und dem Standort für die sich daran anschließende Einleitstelle in das jeweilige Gewässer
- Beschreibung und/oder zeichnerische Darstellung der Versickerungsanlagen beziehungsweise des Einleitbauwerkes
- Nachbarrechtliche Zustimmungserklärung bei der Querung fremder Grundstücke
- Bei Einleitung in das Grundwasser: Bemessung der Versickerungsanlage nach ATV-Arbeitsblatt A 138 (Bau und Bemessung von Anlagen zur dezentralen Versickerung von nicht schädlich verunreinigtem Niederschlagswasser) eventuell Bodengutachten
Rechtsgrundlage
Mit Klick auf Anzeigen des Videos wird Ihnen das Video angezeigt und Ihre IP-Adresse wird an https://www.youtube.com übermittelt. Nähere Informationen entnehmen Sie unserer Datenschutzerklärung.