Bauakten Archivakteneinsicht


Leistungsbeschreibung


Bauakten entstehen im Zusammenhang mit der Bearbeitung und Genehmigung von Bauanträgen. Zu einer Bauakte gehören alle Schriftstücke und Zeichnungen, die im Zusammenhang mit Vorhaben auf einem Baugrundstück entstanden sind.

Berechtigte Personen können Einsicht in archivierte Bauakten erhalten. Bei der Akteneinsicht können Kopien von Dokumenten, Plänen und Berechnungen ausgehändigt werden oder online übermittelt werden.

Voraussetzungen


Berechtigt zur Archivakteneinsicht sind:

  • Eigentümer und Eigentürmerinnen
  • Eine von den Eigentümern bevollmächtigte Person
  • Hausverwalter und Hausverwalterinnen unter Vorlage des Verwaltervertrages

Bei der Einsichtnahme durch Dritte ist zusätzlich eine Einverständniserklärung des Eigentümers/Eigentümerin oder des Verfügungsberechtigten vorzulegen.

Welche Gebühren fallen an?


Für die Bereitstellung der Akten sowie für die Anfertigung von kleinformatigen Kopien (bis DIN A 3) werden Gebühren nach der allgemeinen Gebührenordnung (ALLGO) erhoben.

Kontakt

  • Fachdienst Bauordnung und Denkmalpflege

Kontaktpersonen


  • Sachbearbeiterin Frau Bongert