BIS: Templatebasierte Anzeige (alt)


Leistungsbeschreibung

Das Bürgergeld nach dem Zweiten Buch Sozialgesetzbuch (SGB II) ist eine Grundsicherung für arbeitsuchende, erwerbsfähige Personen und deren Familienangehörige durch Gewährung finanzieller Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts.

Die Höhe des Bürgergelds ergibt sich aus dem Regelbedarf, der den gesamten persönlichen Bedarf zur Bestreitung des Lebensunterhalts beinhaltet (Ernährung, Kleidung, Körperpflege, Hausrat, etc.) sowie den angemessenen Kosten der Unterkunft und eventuellen Mehrbedarfen. Von dem so ermittelten Bedarf wird das vorhandene monatliche Einkommen abgezogen.

Die Beantragung von Bürgergeld erfolgt im Landkreis Emsland dezentral bei den Gemeinden.

Die Mitarbeitenden des Fachdienst Arbeit der Stadt Lingen (Ems) sind für die "passiven Leistungen" zuständig für Personen, die ihren gewöhnlichen Aufenthalt in Lingen haben. Dazu gehören unter anderem eine intensive Erst- und Auswegberatung, Zahlbarmachung der zu gewährenden Leistungen und vieles mehr. 

Bei Beratungsbedarf nehmen Sie gerne telefonisch oder per E-Mail Kontakt auf, die meisten Fragestellen können so einfach und kurzfristig geklärt werden. 

Sollten Sie ein Anliegen haben, das nicht telefonisch oder schriftlich geklärt werden kann, stimmen Sie bitte einen persönlichen Termin mit Ihrer Sachbearbeiterin/ Ihrem Sachbearbeiter im Fachdienst Arbeit ab, um lange Wartezeiten zu vermeiden und einen optimalen Arbeitsablauf gewährleisten zu können.

Ihre Unterlagen können Sie jederzeit bei der Information (2. OG, Zimmer 220) abgeben. 

Sachbearbeiter*in Buchstabe      
Herr Taubken A - Alb und C      
Frau Ripperda Alc - Bat      
Herr Hoffschröer Bau - Bur      
Frau Krone Bus - Dud      
Frau Hackmann Due - Feq      
Herr Guth Fer - Has      
Herr Muntel Hat - Kam      
Herr Altendeitering Kan - Krue      
Frau Kley  Kruf - Mee      
Herr Gerweler Mef - Ni      
N. N. Nj - Rahl      
Frau Becke Rahm - Schee      
Frau Bruns Schef - Sm      
Frau Knöpker Sn - Vol      
Herr Lüttel Vom - Z      

 

  • Nachweise zum Einkommen
  • Nachweise zum Vermögen,
  • Nachweise zu den Unterkunftskosten,
  • Ausweise oder Reisepässe aller Haushaltsmitglieder.

Weitere Informationen zum Bürgergeld finden Sie hier.

Informationen zu Leistungen für Bildung und Teilhabe (BuT) finden Sie hier.