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Leistungsbeschreibung

Mit dem Familienpass erhalten Lingener Familien zahlreiche Vergünstigungen und Zuschüsse. Der Pass ist drei Jahre gültig. Die Scheckkarte kann im Bürgerbüro beantragt werden.

Wenn Sie bereits einen Familienpass besitzen, er jedoch nicht mehr vorhanden ist, können Sie ganz einfach hier einen Ersatzfamilienpass beantragen.

Wer hat Anspruch?

  • Anspruch haben alle Lingener Familien mit einem und mehr Kindern unter 18 Jahren.
  • Haushalte/Familien, die eine pflegebedürftige Person im Sinne des § 14 Sozialgesetzbuch (SGB) XI mit der Zuordnung zu einer Pflegestufe nach § 15 SGB XI im eigenen Haushalt betreuen und versorgen.
  • Bei Kindern über 18 Jahre wird der Familienpass auf Antrag ausgestellt, wenn sie noch in der Ausbildung sind, aus anderen Gründen Anspruch auf Kindergeld haben oder zu mindestens 50 % schwerbehindert sind. Zur Antragstellung müssen entsprechende Nachweise vorgelegt werden.

Zuschüsse oder Vergünstigungen (u.a.)

  • Familientarif für das Linus
  • Kinderreisepässe
  • Mehrlingsgeburten
  • Schmutzwassergebühren
  • Schwimmkurse
  • Standesamtsgebühren bei Geburten
  • Stromkosten
  • Theaterkarten

Alle Informationen und die weiteren Möglichkeiten des Familienpasses finden Interessierte in dem Flyer Familienpass.

Ein Ersatzfamilienpass kann hier online beantragt werden.