BIS: Templatebasierte Anzeige (alt)

Förderung von Wohneigentum in der Stadt Lingen Ems ("Jung kauft Alt")


Leistungsbeschreibung

Mit dem Programm "Jung kauft Alt" möchte die Stadt Lingen mit finanziellen Zuschüssen einen Anreiz bieten, alte Immobilien zu kaufen und diese weiter zu nutzen. Das Ziel ist es, Siedlungsstrukturen zu erhalten und Sanierungen zu fördern.  

Zuschüsse

Die einmalige Bezuschussung ist an Einkommensgrenzen gebunden. Für Alleinstehende beträgt sie 2.000 Euro, für Ehepaare oder Lebensgemeinschaften 4.000 Euro und für jedes Kind, für das die Eltern Kindergeld erhalten, gibt es weitere 2.000 Euro Zuschuss. 
Wichtig: Den so genannten „Zuschuss für den Erwerb von bestehenden Wohngebäuden mit bis zu zwei Wohneinheiten“ müssen Sie vor dem Einzugstermin beantragen. 

Für weitere Informationen und Unterstützung bei der Antragsstellung kontaktieren Sie gerne möglichst vor Abschluss des Kaufvertrages zwecks ausführlicher Beratung und Einhaltung von Fristen die angegebene Ansprechpartnerin.

  • Es werden nur Immobilien mit maximal zwei Wohneinheiten (Einzelhäuser, Doppelhaushälften sowie Kopf-, Mittel- und Endhäuser von Reihenhäusern und Hausgruppen) gefördert, die bereits vor dem 1. November 1977 bezogen wurden.
  • Der Antragsteller oder die Antragstellerin muss das Haus zum eigenen Gebrauch kaufen und einen individuellen Sanierungsfahrplan (ehemals energetischer Sanierungsbericht) vorlegen. Der individuelle Sanierungsfahrplan (iSFP) ist von einem zertifizierten Energieberater, der aus der Energie-Effizienz-Expertenliste (www.energie-effizienz-experten.de) ausgewählt werden kann, anzufertigen. Entsprechende Energieberater werden vorgeschlagen, wenn in der Expertenliste unter „Ergebnisse filtern“ im Kästchen „Energieberatung für Wohngebäude“ ein Häkchen gesetzt wird.
  • Zum Zeitpunkt der Antragstellung darf der Förderempfänger über kein weiteres Wohneigentum verfügen.
  • Der Einzug in das neu erworbene Haus muss bis zum Ende des Folgejahres der Antragstellung erfolgt sein. Als Tag des Einzugs gilt die Anmeldung der Hauptwohnung im Sinne des Melderechts.
  • Sollte das Haus innerhalb von zehn Jahren abgerissen, verkauft oder vermietet werden, wird der Zuschuss anteilig zurückgefordert. 
  • Käufer und Verkäufer dürfen in keinem Verwandtschaftsverhältnis bis zum 2. Grade in gerader Linie stehen.
  • Es gelten Einkommensgrenzen. Diese finden Sie in den Richtlinien unten.