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Terminvereinbarung Hilfe zur Pflege

Leistungsbeschreibung

Hilfe zur Pflege ist eine Leistung der Sozialhilfe nach dem Zwölften Buch Sozialgesetzbuch (SGB XII, §§ 61–66a), die einspringt, wenn die eigenen Einkünfte, das Vermögen oder die Leistungen der gesetzlichen Pflegeversicherung nicht ausreichen, um die Kosten für eine notwendige Pflege zu bezahlen. Zuständig dafür ist das örtliche Sozialamt. 

Personen mit aktuellem bzw. letztem Wohnsitz in Lingen (Ems) können online einen Termin für Angelegenheiten im Rahmen der Hilfe zur Pflege bei der Stadt Lingen (Ems) anfragen.

Verfahrensablauf

Bitte vereinbaren Sie den Termin unter dem Namen der pflegebedürftigen Person bei der Eingabe der persönlichen Daten im Buchungsprozess. So ist sichergestellt, dass Ihre Anfrage automatisch der zuständigen Sachbearbeitung zugeordnet wird.

Bestätigungsmail

Sobald ein Termin über das Online-Portal angefragt wurde, erhalten Sie eine E-Mail, in der Sie einen Bestätigungslink anklicken müssen. Es wird darauf hingewiesen, dass der Termin nur dann erfolgreich angefragt wird, wenn der Link in dieser E-Mail innerhalb von einer Stunde nach Erhalt bestätigt wird!

Rückmeldung Sachbearbeitung

Ihre Anfrage wird anschließend in der Behörde geprüft. Nach Abschluss der Prüfung erhalten Sie eine zweite E-Mail. Diese enthält neben den Termindaten auch Ihre Wartenummer sowie einen QR-Code.

Bitte melden Sie sich am Tag Ihres Termins am Terminal links neben der Information im Erdgeschoss des Neuen Rathauses an. Die Anmeldung ist ab 15 Minuten vor bis spätestens 10 Minuten nach Terminbeginn möglich. Halten Sie dafür Ihre Wartenummer oder den QR-Code aus der Terminbestätigungsmail bereit. Bitte begeben Sie sich anschließend in die 3. Etage. Sie werden automatisch mit Ihrer Wartenummer über den dortigen Bildschirm aufgerufen.

Pflegebedürftige mit Nachnamen von A - H: Frau Albers-Kiewitt
Pflegebedürftige mit Nachnamen von I - Z: Herr Wolter