Anmeldung/ Ummeldung eines Wohnsitzes
Anmeldung/ Ummeldung eines Wohnsitzes
Leistungsbeschreibung
Bei der Ummeldung eines Wohnsitzes, z. B. aufgrund eines Umzuges, handelt es sich um die Anmeldung eines neuen Wohnsitzes.
Sofern Sie in eine neue Gemeinde, Samtgemeinde oder Stadt in Deutschland umziehen, müssen Sie die Anmeldung bei der zuständigen Stelle des neuen Wohnsitzes vornehmen. Danach wird von der zuständigen Stelle des neuen Wohnortes eine Rückmeldung an die bisher zuständige Stelle ausgelöst. Die Abmeldung wird dort automatisch vorgenommen.
Der Wohnsitzwechsel ist mit einer Frist von 2 Wochen zu melden.
Kommen Sie Ihrer Meldepflicht nach, um unnötige Probleme und Ärger zu vermeiden. Bei der Verletzung der Meldepflicht ergeben sich beispielsweise Probleme bei der Kfz-Zulassung, beim Führerscheinerwerb oder beim Beantragen eines Führungszeugnisses. Zudem ist auch Ihr Personalausweis und gegebenenfalls Ihr Kraftfahrzeugschein zu ändern.
Sie sind nach Lingen gezogen oder innerhalb von Lingen umgezogen? Einen neuen Wohnsitz können Sie mit dem Online-Dienst "Elektronische Wohnsitzanmeldung" bequem online und ohne Behördengang selbst an- oder ummelden.
Am einfachsten geht es mit Ihrem Smartphone. Sie erhalten eine digitale Meldebestätigung und aktualisieren Ihren Personalausweis, Reisepass oder Ihre eID-Karte.
Für die Nutzung des Online-Dienstes benötigen Sie Folgendes:
- Personalausweis und persönliche PIN.
- Smartphone mit AusweisApp. Sie haben noch keine AusweisApp? Hier herunterladen.
- BundID-Konto. Sie haben noch kein BundID-Konto? Hier registrieren.
- Bei einer Mietwohnung zum Upload im Online-Dienst: Eine Wohnungsgeberbestätigung, womit der "Überlasser", in der Regel der Vermieter der Wohnung, den Einzug aller Familienmitglieder bestätigt.
Bitte vereinbaren Sie in folgenden Fällen einen Termin im Bürgerbüro:
- Der Online-Dienst ermöglicht derzeit noch keine Nutzung mit einem elektronischen Aufenthaltstitel (eAT).
- Der Online-Dienst ermöglicht keinen Zuzug aus dem Ausland.
- Der Online-Dienst ist derzeit nur für volljährige Personen möglich.
- In Einzelfällen kann es vorkommen, dass im Online-Dienst nicht alle Familienmitglieder (minderjährige Kinder, Ehepartner) angeboten werden.
- Sie möchten die An- oder Ummeldung lieber vor Ort durchführen lassen.
An wen muss ich mich wenden?
Die Zuständigkeit liegt bei der Gemeinde, der Samtgemeinde und der Stadt, in der Sie Ihren (neuen) Wohnsitz haben.
Welche Unterlagen werden benötigt?
Wenn Sie zur Miete wohnen: Wohnungsgeberbestätigung
Welche Gebühren fallen an?
Verspätete Meldungen mit Überschreitung der Meldefrist von 2 Woche können mit einem Bußgeld geahndet werden.
Welche Fristen muss ich beachten?
Die Ummeldung muss innerhalb von 2 Wochen erfolgen.