Gewerbeabmeldung
Gewerbeabmeldung
Welche Gebühren fallen an?
Die Höhe der Gebühren ergibt sich - gemäß Anlage 1 zu § 1 Absatz 1 Allgemeine Gebührenordnung des Landes Niedersachsen Nr. 40.1.2.1 - je nach Zeitaufwand. Bei der Stadt Lingen (Ems) sind dies 15,00 EUR.
Anträge / Formulare
Alternativ zu unserem Onlinedienst stehen Ihnen hier die PDF-Formulare zum postalischen Einreichen zur Verfügung:
Fachlich freigegeben durch
Niedersächsisches Ministerium für Wirtschaft, Arbeit, Verkehr und Digitalisierung
Links & Onlinedienste
GewerbemeldungVerwandte Dienstleistungen
GewerbeummeldungGewerbeanmeldung
Gewerbezentralregister - Beantragung einer Auskunft