BIS: Templatebasierte Anzeige (alt)

Wohngeld Übersicht


Leistungsbeschreibung

Sinn und Zweck des Wohngeldes ist es, einkommensschwachen Haushalten, deren Lebensunterhalt durch eigene Mittel bestritten wird, bei der Finanzierung ihrer Wohnkosten zu unterstützen, ohne dazu weitergehende soziale Leistungen in Anspruch nehmen zu müssen.

Sie bekommen noch kein Wohngeld?

Um unverbindlich und schnell zu überprüfen, ob Sie einen Anspruch auf Wohngeld haben, nutzen Sie bitte den:

Wohngeld-Rechner

Wenn Sie berechtigt sind, können Sie hier den ersten Wohngeldantrag stellen:

Wohngeld Erstantrag

 

Sie benötigen eine persönliche Beratung?

Vereinbaren Sie einfach online ein Beratungsgespräch:

Wohngeld Terminvereinbarung

 

Sie erhalten bereits Wohngeld?

Wenn Sie bereits einen laufenden Wohngeldbescheid haben und diesen um 12 Monate verlängern möchten, nutzen Sie bitte den:

Wohngeld Weiterleistungsantrag

Wenn sich Ihr Gesamteinkommen verringert hat oder sich Ihre Mietbelastung oder die Anzahl der Haushaltsmitglieder erhöht hat, dann können Sie einen Antrag auf Wohngelderhöhung stellen. Diese Veränderungen können, müssen aber nicht zwangsläufig zu einer Erhöhung des Wohngeldes führen.

Wohngeld Erhöhungsantrag

Treten während eines laufenden Wohngeldbescheides Änderungen in Ihren wirtschaftlichen und persönlichen Verhältnissen ein, müssen Sie diese der Wohngeldbehörde mitteilen. 

Wohngeld Änderungsmitteilung