Wasserrechtliche Erlaubnis zur Einleitung von nicht schädlich verunreinigten Niederschlagswässern in Grundwasser / ein oberirdisches Gewässer
Wasserrechtliche Erlaubnis zur Einleitung von nicht schädlich verunreinigten Niederschlagswässern in Grundwasser / ein oberirdisches Gewässer
Textblöcke ein-/ausklappenLeistungsbeschreibung
Antrag auf Erteilung einer wasserrechtlichen Erlaubnis nach §§ 8, 9 und 10 Wasserhaushaltsgesetz (WHG) zur Einleitung von nicht schädlich verunreinigten Niederschlagswässern (NW) in das Grundwasser / in ein oberirdisches Gewässer
Welche Unterlagen werden benötigt?
- Wasserwirtschaftliche Stellungnahme durch die jeweils zuständige Gemeinde zu den Möglichkeiten der öffentlichen Abwasserbeseitigung für den ausgewiesenen Vorhabensbereich (zur Beschleunigung des Verfahrens hilfreich, nicht zwingend erforderlich)
- Lage- und Abstandsplan zum Standort der anfallenden Niederschlagswässer mit Eintragung des Verlaufs der Verrohrung für die Entwässerungsleitung und dem Standort für die sich daran anschließende Einleitstelle in das jeweilige Gewässer
- Beschreibung und/oder zeichnerische Darstellung der Versickerungsanlagen beziehungsweise des Einleitbauwerkes
- Nachbarrechtliche Zustimmungserklärung bei der Querung fremder Grundstücke
- Bei Einleitung in das Grundwasser: Bemessung der Versickerungsanlage nach ATV-Arbeitsblatt A 138 (Bau und Bemessung von Anlagen zur dezentralen Versickerung von nicht schädlich verunreinigtem Niederschlagswasser) eventuell Bodengutachten