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Führerschein umtauschen


Zur Beantragung der Umstellung sprechen Sie bitte bei der Führerscheinstelle in Meppen oder bei Wohnsitz in Lingen (Ems) alternativ im dortigen Bürgerbüro persönlich vor.

Nach dem einmaligen Behördengang wird der neue Kartenführerschein Ihnen bequem und direkt nach Hause geschickt (sog. Direktversand).

Bitte vereinbaren Sie vorab online einen Termin.

Leistungsbeschreibung

Viele Besitzerinnen und Besitzer einer Fahrerlaubnis sind noch mit dem alten Papierführerschein unterwegs. Diese Dokumente verlieren seit dem 19.01.2022 schrittweise ihre Gültigkeit – gestaffelt nach dem Geburtsjahr der Inhaberin oder des Inhabers.

Wenn Ihr alter Papierführerschein ungültig wird, müssen Sie diesen durch den aktuell gültigen einheitlichen Kartenführerschein der Europäischen Union (EU) ersetzen lassen.

Auch als Inhaberin und Inhaber eines älteren Führerscheins im Scheckkartenformat müssen Sie Ihren Führerschein umtauschen.

Ab dem 19.01.2013 ausgestellte Kartenführerscheine sind auf 15 Jahre befristet. Für Führerscheine, die zuvor ausgestellt worden sind, gelten bestimmte Fristen, um diese umzutauschen.

Anhand des Ausstellungsjahrs können Sie in der folgenden Übersicht einsehen, bis wann Sie Ihren Führerschein umtauschen müssen:

  • Vor 1953: 19.01.2033
  • 1953 bis 1998: Frist bereits abgelaufen
  • 1999 bis 2001: 19.01.2026
  • 2002 bis 2004:19.01.2027
  • 2005 bis 2007: 19.01.2028
  • 2008: 19.01.2029
  • 2009: 19.01.2030
  • 2010: 19.01.2031
  • 2011: 19.01.2032
  • 2012 bis 18.01.2013:  19.01.2033

Hinweise:

  • Inhaberinnen und Inhaber einer Fahrerlaubnis, deren Geburtsjahr vor 1953 liegt, müssen den Führerschein ebenfalls bis zum 19.01.2033 umtauschen, unabhängig vom Ausstellungsjahr des Führerscheins.
  • Die jeweilige Befristung betrifft nur das Führerscheindokument, nicht die zugrundeliegende Fahrerlaubnis. Eine ärztliche Untersuchung oder sonstige Überprüfungen sind mit dem Dokumententausch nicht verbunden.
  • Die im Führerschein dokumentierten Rechte bleiben auch bei einem Umtausch des Dokuments grundsätzlich bestehen.

Die Bearbeitung erfolgt durch den Landkreis Emsland.

Das Bürgerbüro der Stadt Lingen (Ems) nimmt Ihren Antrag bei Wohnsitz in Lingen gerne auf und leitet ihn dorthin zur Bearbeitung weiter.

  • Identitätsnachweis, z. B. Personalausweis oder Reisepass
  • Aktuelles ausgedrucktes biometrisches Passbild (Passbilder können nicht vor Ort gemacht werden! Passformat 45*35 mm, nicht älter als 1 Jahr)
  • Bisheriger Führerschein
  • Gebühr: 32,90 €

Weitere Informationen finden Sie auf der Seite des Landkreis Emsland.