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Führungszeugnis beantragen

Leistungsbeschreibung

Ein Führungszeugnis (oft auch als „polizeiliches Führungszeugnis“ bezeichnet) ist ein Dokument, aus dem ersichtlich ist, ob Sie vorbestraft sind oder nicht. Das Führungszeugnis gibt in der Regel den Inhalt des deutschen Bundeszentralregisters wieder. Es wird vom Bundesamt für Justiz erstellt.

Ein Führungszeugnis kann in unterschiedlichen Konstellationen notwendig sein: Sie treten eine neue Arbeitsstelle an, beantragen bestimmte behördliche Genehmigungen, z. B. einen Fahrgastbeförderungsschein oder Sie nehmen eine ehrenamtliche Tätigkeit mit Minderjährigen wahr.

Je nach Konstellation beantragen Sie ein einfaches, ein erweitertes oder ein behördliches Führungszeugnis. 

Weitere Informationen finden Sie direkt beim Bundesamt für Justiz.

Ein Führungszeugnis können Sie auf verschiedenen Wegen beantragen, z. B.:

Führungszeugnisse werden postalisch zugeschickt.

Wenn Sie ein Führunsgzeugnis für private Zwecke online beim Bundesamt für Justiz beantragen, besteht wahlweise auch die Möglichkeit, dieses im Regelfall innerhalb weniger Stunden digital zu erhalten. 

  • Vollendung des 14. Lebensjahres

  • Digitale Beantragung (Online-Portal des Bundesamt für Justiz):
    • Immer: Personalausweis mit aktivierter Online-Funktion (eID), NFC-fähiges Smartphone, AusweisApp und ein BundID-Konto
    • Nur bei Bedarf: Nachweis für das erweiterte Führungszeugnis oder den Befreiungsantrag als Datei (PDF/Bild).
  • Persönliche Beantragung (Vor Ort im Bürgerbüro):
    • Immer: Personalausweis oder Reisepass.
    • Nur bei Bedarf: Schriftliche Aufforderung für das erweiterte Führungszeugnis bzw. den Nachweis zur Gebührenbefreiung in Papierform.