Unterhaltsvorschuss


Leistungsbeschreibung


Der Unterhaltsvorschuss ist eine Hilfe für allein Erziehende. Bei Bewilligung des Unterhaltsvorschusses gehen die Unterhaltsansprüche des Kindes in Höhe des gezahlten Unterhaltsvorschusses auf den Staat über, der sich die verauslagten Geldleistungen vom unterhaltspflichtigen Elternteil zurückholt und gegebenenfalls einklagt. Die zuständige Stelle tritt zunächst in Vorlage.

Die vollständigen Antragsunterlagen und das Merkblatt zum Unterhaltsvorschuss finden Sie unter der Dienstleistung "Unterhaltsvorschuss Bewilligung".

Kontakt

  • Fachdienst Jugendhilfe