BIS: Templatebasierte Anzeige (alt)

Abmeldung ins Ausland


Leistungsbeschreibung

Wer ins Ausland verzieht, ist verpflichtet sich innerhalb von 2 Wochen nach Auszug bei der zuständigen Meldebehörde abzumelden.

Hat eine Person mehrere Wohnungen und gibt eine davon auf, kann die Abmeldung bei jeder für diese Person zuständigen Meldebehörde erklärt werden.

Die Abmeldung ins Ausland können Sie bequem selbst online erledigen.

Alternativ können Sie über unsere Online-Terminvergabe einen Termin vor Ort im Bürgerbüro vereinbaren und die Abmeldung mit Unterstützung durchführen lassen.

Es wird ein Ausweisdokument in Form von Personalausweis, Reisepass bzw. Kinderreisepass o. ä.benötigt.

Die Abmeldung einschließlich der Ausstellung der amtlichen Abmeldebestätigung ist gebührenfrei. Verspätete Abmeldungen können mit einem Bußgeld geahndet werde