Abmeldung ins Ausland
Abmeldung ins Ausland
Leistungsbeschreibung
Wer ins Ausland verzieht, ist verpflichtet sich innerhalb von 2 Wochen nach Auszug bei der zuständigen Meldebehörde abzumelden.
Hat eine Person mehrere Wohnungen und gibt eine davon auf, kann die Abmeldung bei jeder für diese Person zuständigen Meldebehörde erklärt werden.
Verfahrensablauf
Die Abmeldung ins Ausland können Sie bequem selbst online erledigen.
Alternativ können Sie über unsere Online-Terminvergabe einen Termin vor Ort im Bürgerbüro vereinbaren und die Abmeldung mit Unterstützung durchführen lassen.
Welche Unterlagen werden benötigt?
Es wird ein Ausweisdokument in Form von Personalausweis, Reisepass bzw. Kinderreisepass o. ä.benötigt.
Welche Gebühren fallen an?
Die Abmeldung einschließlich der Ausstellung der amtlichen Abmeldebestätigung ist gebührenfrei. Verspätete Abmeldungen können mit einem Bußgeld geahndet werde
Welche Fristen muss ich beachten?
2 Wochen nach Auszug