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Anmeldung/ Ummeldung eines Wohnsitzes

Leistungsbeschreibung

Bei der Ummeldung eines Wohnsitzes, z. B. aufgrund eines Umzuges, handelt es sich um die Anmeldung eines neuen Wohnsitzes.

Sofern Sie in eine neue Gemeinde, Samtgemeinde oder Stadt in Deutschland umziehen, müssen Sie die Anmeldung bei der zuständigen Stelle des neuen Wohnsitzes vornehmen. Danach wird von der zuständigen Stelle des neuen Wohnortes eine Rückmeldung an die bisher zuständige Stelle ausgelöst. Die Abmeldung wird dort automatisch vorgenommen.

Der Wohnsitzwechsel ist mit einer Frist von 2 Wochen zu melden.

Kommen Sie Ihrer Meldepflicht nach, um unnötige Probleme und Ärger zu vermeiden. Bei der Verletzung der Meldepflicht ergeben sich beispielsweise Probleme bei der Kfz-Zulassung, beim Führerscheinerwerb oder beim Beantragen eines Führungszeugnisses. Zudem ist auch Ihr Personalausweis und gegebenenfalls Ihr Kraftfahrzeugschein zu ändern.

Sie sind nach Lingen gezogen oder innerhalb von Lingen umgezogen?

Unser Willkommensbüro in der Großen Straße 19 informiert und unterstützt Sie gerne beim Ankommen in der Stadt. Weitere Informationen finden Sie unter lingen.de/willkommen.

Ihren geänderten Wohnsitz können Sie mit dem Online-Dienst "Elektronische Wohnsitzanmeldung" bequem online und ohne Behördengang selbst an- oder ummelden. 

Die Wohnsitzanmeldung verläuft in 4 Schritten:

  1. Sie machen Angaben zu Ihrer neuen Wohnung. Wenn die Wohnung nicht Ihr Eigentum ist, laden Sie Ihre Wohnungsgeberbestätigung hoch.
  2. Die Meldebehörde prüft Ihre Angaben und informiert Sie per E-Mail.
  3. Sie kehren in den Online-Dienst zurück und rufen die Meldebestätigung ab. Anschließend aktualisieren Sie die Anschrift auf dem Chip Ihres Ausweisdokumentes.
  4. Sie erhalten Adressaufkleber für Personalausweis und gegebenenfalls Reisepass per Post. Diese können Sie ganz einfach aufkleben. Damit ist alles erledigt.

Für die Nutzung des Online-Dienstes benötigen Sie Folgendes:

  • Personalausweis oder eID und persönliche PIN.
  • Smartphone mit AusweisApp. Sie haben noch keine AusweisApp? Hier herunterladen.
  • BundID-Konto. Sie haben noch kein BundID-Konto? Hier registrieren.
  • Bei einer Mietwohnung zum Upload im Online-Dienst: Eine Wohnungsgeberbestätigung, womit der "Überlasser", in der Regel der Vermieter der Wohnung, den Einzug aller Familienmitglieder bestätigt.

Bitte vereinbaren Sie in folgenden Fällen einen Termin im Bürgerbüro:

  • Der Online-Dienst ermöglicht derzeit noch keine Nutzung mit einem elektronischen Aufenthaltstitel (eAT).
  • Der Online-Dienst ermöglicht keinen Zuzug aus dem Ausland.
  • Der Online-Dienst ist derzeit nur für volljährige Personen möglich.
  • In Einzelfällen kann es vorkommen, dass im Online-Dienst nicht alle Familienmitglieder (minderjährige Kinder, Ehepartner) angeboten werden.
  • Sie möchten die An- oder Ummeldung lieber vor Ort durchführen lassen.

Die Zuständigkeit liegt bei der Gemeinde, der Samtgemeinde und der Stadt, in der Sie Ihren (neuen) Wohnsitz haben.

Gebühr: gebührenfrei
Verspätete Meldungen mit Überschreitung der Meldefrist von 2 Woche können mit einem Bußgeld geahndet werden.

Die Ummeldung muss innerhalb von 2 Wochen erfolgen.