Aufenthaltstitel
Aufenthaltstitel
Viele Dienstleistungen der Ausländerbehörde können Sie bequem online beantragen. Unser Aufenthalts-Navigator hilft Ihnen dabei, den passenden Online-Antrag für Ihr Anliegen zu finden.
Menschen aus Drittstaaten, die nach Deutschland einreisen oder sich längerfristig in Deutschland aufhalten möchten, benötigen in der Regel ein Visum oder einen Aufenthaltstitel. Vor der Einreise muss grundsätzlich ein Visum bei der zuständigen deutschen Auslandsvertretung (Botschaft oder Konsulat) beantragt werden. Das Visum berechtigt zur Einreise nach Deutschland. Informationen darüber, für welche Staatsangehörigkeiten eine Visumpflicht oder Visumfreiheit besteht, finden Sie auf der Internetseite des Auswärtigen Amtes.
Für einen längerfristigen Aufenthalt in Deutschland ist in der Regel ein Aufenthaltstitel erforderlich. Je nach Aufenthaltszweck kommen unterschiedliche Aufenthaltstitel in Betracht. Für Personen im Asylverfahren gelten besondere aufenthaltsrechtliche Regelungen.
Sie können Ihren Antrag bequem online stellen. Nutzen Sie hierfür unseren Aufenthalts-Navigator. Dieser unterstützt Sie dabei, den für Ihr Anliegen passenden Online-Dienst auszuwählen.
Der Online-Dienst „Aufenthaltstitel" ermöglicht die elektronische Beantragung verschiedener Aufenthaltstitel für unterschiedliche Aufenthaltszwecke und Antragsgründe.
Wenn Sie eine Person aus einem Drittstaat nach Deutschland einladen möchten, können Sie eine Verpflichtungserklärung online beantragen. Mit einer Verpflichtungserklärung übernehmen Sie die finanzielle Verantwortung für den Aufenthalt Ihres Gastes in Deutschland.
Selbstverständlich stehen wir Ihnen auch persönlich zur Verfügung. Sofern Ihr Anliegen nicht online erledigt werden kann oder eine persönliche Vorsprache erforderlich ist, buchen Sie bitte vorab online einen Termin bei der Ausländerbehörde.
Wenn Sie eine Person aus einem Drittstaat nach Deutschland einladen möchten, können Sie eine Verpflichtungserklärung online beantragen. Mit einer Verpflichtungserklärung übernehmen Sie die finanzielle Verantwortung für den Aufenthalt Ihres Gastes in Deutschland.
Selbstverständlich stehen wir Ihnen auch persönlich zur Verfügung. Sofern Ihr Anliegen nicht online erledigt werden kann oder eine persönliche Vorsprache erforderlich ist, buchen Sie bitte vorab einen Termin bei der Ausländerbehörde.