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Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz


Leistungsbeschreibung

Ausländische zugewanderte Personen und Flüchtlinge, die sich nicht selbst unterhalten können, erhalten auf Antrag im Rahmen der gesetzlichen Voraussetzungen Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG).

Bei Beratungsbedarf nehmen Sie gerne telefonisch oder per E-Mail Kontakt auf, die meisten Fragestellen können so einfach und kurzfristig geklärt werden. 

Sollten Sie ein Anliegen haben, das nicht telefonisch oder schriftlich geklärt werden kann, stimmen Sie bitte einen persönlichen Termin mit Ihrer Sachbearbeiterin/ Ihrem Sachbearbeiter im Fachdienst Arbeit ab, um lange Wartezeiten zu vermeiden und einen optimalen Arbeitsablauf gewährleisten zu können.

Ihre Unterlagen können Sie jederzeit bei der Information (2. OG, Zimmer 220) abgeben. 

  • Nachweis des ausländerrechtlichen Status,
  • Unterlagen über die persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse.