Absenken eines Bordsteins oder Gehwegs


Leistungsbeschreibung


Antrag zum Absenken eines Bordsteins oder Gehwegs, um eine Einfahrt herzustellen oder eine Einfahrt zu verbreitern.

Eine Bordsteinabsenkung mit Anpassung des Geh- und Radweges im Bereich einer geplanten Zufahrt innerhalb der öffentlichen Verkehrsfläche bedarf der Genehmigung durch die Stadt Lingen (Ems).
Einen Antrag auf Bordsteinabsenkung stellt man im Wesentlichen, um für eine Garagen-, Carport- oder andere Stellplatzzufahrt einen Bordstein inklusive der Nebenanlagen (Geh- und Radweg, Parkflächen u.ä.) absenken oder um eine vorhandene Absenkung verbreitern zu können. Dieser Antrag gilt für Auffahrten an vorhandenen Bürgersteigen oder an Bestandsstraßen. Dabei müssen die Arbeiten fachmännisch auf eigene Kosten ausgeführt werden. Eine abschließende Kontrolle wird durch die Stadt Lingen (ems) durchgeführt.

Welche Gebühren fallen an?


Die Gebühr für die Genehmigung beträgt derzeit 35,00 Euro und ist nach der Erteilung zur Zahlung fällig. Die Kosten der Absenkung sind vom Antragsteller zu bezahlen. 

Kontakt

  • Fachdienst Tiefbau

Kontaktpersonen


  • Sachbearbeiter Herr Meyer
  • Sachbearbeiter Herr Schröer
  • Sachbearbeiter Herr Nölker