Geburtsanzeige (Erstbeurkundung)


Leistungsbeschreibung


Die Geburt eines Kindes muss dem Standesamt, in dessen Zuständigkeitsbereich es geboren wurde, angezeigt werden.

Zur Anzeige sind die Eltern, sowie bei Geburten in Kliniken oder sonstigen Geburtshilfeeinrichtungen zusätzlich die Träger dieser Einrichtung verpflichtet.

Für die Anzeige von Hausgeburten gelten besondere Bestimmungen.

Verfahrensablauf


Wenn Ihr Kind im St. Bonifatius Hospital geboren wird, erhält das Standesamt der Stadt Lingen (Ems) automatisch von der Krankenhausverwaltung eine schriftliche Geburtsanzeige. Andernfalls ist die Vorlage einer Geburtsbescheinigung von Ihrer Hebamme oder dem Arzt/ der Ärztin erforderlich.

Die Anmeldung des Kindes muss dennoch in jedem Fall immer zusätzlich persönlich von den Eltern/einem Elternteil beim Standesamt vorgenommen werden.

An wen muss ich mich wenden?


Die Zuständigkeit liegt beim Standesamt der Stadt Lingen (Ems), wenn die Geburt im hiesigen Standesamtbezirk (Stadtgebiete und Stadtteile) stattgefunden hat. 

Welche Unterlagen werden benötigt?


  • bei miteinander verheirateten Eltern
    • Geburtsurkunden
    • Eheurkunde oder ein beglaubigter Abdruck aus dem Eheregister,
  • bei nicht miteinander verheirateten Eltern
    • Geburtsurkunde der Mutter
    • falls die Vaterschaft bereits anerkannt wurde:
      • Erklärungen über die Vaterschaftsanerkennung
      • Geburtsurkunde des Vaters
      • ggf. die Sorgeerklärungen
  • Personalausweis, Reisepass oder ein anerkanntes Passersatzpapier der Eltern
  • eine von einer Ärztin/einem Arzt oder einer Hebamme/einem Entbindungspfleger ausgestellte Bescheinigung über die Geburt, soweit sie bei der Geburt anwesend waren.

Eine Eheurkunde ist auch vorzulegen, wenn die Ehe bereits aufgelöst ist.

Welche Fristen muss ich beachten?


Die Geburt eines Kindes ist binnen einer Woche der zuständigen Stelle anzuzeigen.

Bei der Berechnung der Anzeigefrist ist der Tag der Geburt nicht mitzurechnen.

Ist ein Kind totgeboren oder in der Geburt verstorben, so muss die Anzeige spätestens am dritten auf die Geburt folgenden Werktag erstattet werden.

Was sollte ich noch wissen?


Weitere Informationen zu den Formalitäten im Rahmen der Geburtsbeurkundung finden Sie hier.

Fachlich freigegeben durch


Niedersächsisches Ministerium für Inneres und Sport

Kontakt

  • Fachdienst Bürgerservice

Kontaktpersonen


  • Sachbearbeiterin Frau Angelika Boolke
  • Sachbearbeiterin Frau Nicole Dust
  • Sachbearbeiterin Frau Ina Lager
  • Sachbearbeiterin Frau Sabine Schröder
  • Sachbearbeiter Herr Andreas Stickamp
  • Sachbearbeiterin Frau Veronika Wilmes