Kindertagesstätte Anmeldung


Leistungsbeschreibung


Tagespflege und Tageseinrichtungen für Kinder dienen der Erziehung, Bildung und Betreuung. Jedes Kind hat mit Vollendung des ersten Lebensjahres und bis zur Vollendung des dritten Lebensjahres einen individuellen Rechtsanspruch auf ein bedarfsgerechtes Betreuungsangebot in der Kindertagespflege oder einer Kindertagesstätte. Jedes Kind, das das dritte Lebensjahr vollendet hat, hat bis zum Schuleintritt einen Anspruch auf Förderung in einer Tageseinrichtung für Kinder. Die örtlichen Träger haben ein bedarfsgerechtes Angebot an Ganztagsplätzen vorzuhalten.

Der Besuch der Kindertagesstätte ist ab dem 3. Geburtstag eines Kindes bis zu seiner Einschulung beitragsfrei.

Der Orientierungsplan für Bildung und Erziehung im Elementarbereich und die ergänzenden Handlungsempfehlungen "Sprachbildung und Sprachförderung" und "Die Arbeit mit Kindern unter drei Jahren" konkretisieren den Bildungsauftrag für den Elementarbereich niedersächsischer Tageseinrichtungen für Kinder.

Verfahrensablauf


Das Elternportal "KiTa-Online Lingen" ist das zentrale Online-Anmeldesystem für die Kita- und Kindertagespflegeplätze in Lingen. Das Portal bietet einen Überblick über das Betreuungsangebot. Eltern können ihr Kind für drei Wunscheinrichtungen vormerken lassen. Der persönliche Kontakt zur Einrichtung ist trotzdem wichtig und bleibt natürlich weiterhin bestehen.

Die Anmeldungen für das Kindergartenjahr sollten möglichst bis Ende November des jeweiligen Vorjahres erfolgen. Eltern können Ihr Kind/ Ihre Kinder auch später anmelden. Bei der Verteilung der Betreuungsplätze werden allerdings zunächst die Kinder berücksichtigt, die bis zum 30. November registriert worden sind.

Welche Gebühren fallen an?


Die Gebühren für den Besuch einer Kindertageseinrichtung oder einer Kindertagespflegestelle legen die Kommunen in ihren Satzungen fest. Die Landesregierung hat im KiTaG geregelt, dass die Betreuungsangebote für Kinder im Kindergartenalter im Umfang von bis zu acht Stunden beitragsfrei sind. Kosten für die Verpflegung von Kindern sind in dieser Regelung nicht enthalten.  

Was sollte ich noch wissen?


Weitere Informationen rund um die Kinderbetreuung in der Stadt Lingen (Ems) finden Sie hier

Kontakt

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