Familienpass


Leistungsbeschreibung


Mit dem Familienpass erhalten Lingener Familien zahlreiche Vergünstigungen und Zuschüsse. Der Pass ist drei Jahre gültig. Die Scheckkarte kann im Bürgerbüro beantragt werden. 

Wer hat Anspruch?

  • Anspruch haben alle Lingener Familien mit einem und mehr Kindern unter 18 Jahren.
  • Haushalte/Familien, die eine pflegebedürftige Person im Sinne des § 14 Sozialgesetzbuch (SGB) XI mit der Zuordnung zu einer Pflegestufe nach § 15 SGB XI im eigenen Haushalt betreuen und versorgen.
  • Bei Kindern über 18 Jahre wird der Familienpass auf Antrag ausgestellt, wenn sie noch in der Ausbildung sind, aus anderen Gründen Anspruch auf Kindergeld haben oder zu mindestens 50 % schwerbehindert sind. Zur Antragstellung müssen entsprechende Nachweise vorgelegt werden.

Zuschüsse oder Vergünstigungen (u.a.)

  • Familientarif für das Linus
  • Kinderreisepässe
  • Mehrlingsgeburten
  • Schmutzwassergebühren
  • Schwimmkurse
  • Standesamtsgebühren bei Geburten
  • Stromkosten
  • Theaterkarten

Alle Informationen und die weiteren Möglichkeiten des Familienpasses finden Interessierte in dem Flyer Familienpass.

Kontakt

  • Fachdienst Bürgerservice