Beschleunigtes Fachkräfteverfahren für Auszubildende
Beschleunigtes Fachkräfteverfahren für Auszubildende
Textblöcke ein-/ausklappenLeistungsbeschreibung
Unternehmen und Fachkräfte aus Drittstaaten können, sofern ein konkretes Ausbildungsplatzangebot vorliegt, das reguläre Einreiseverfahren durch das beschleunigte Fachkräfteverfahren verkürzen.
Ein wesentlicher Vorteil, den das beschleunigte Fachkräfteverfahren für Arbeitgeber und Fachkraft mit sich bringt, sind verkürzte Fristen, sowohl im Rahmen der Verfahren zur Anerkennung von Berufsqualifikationen und bei der Zustimmung der Bundesagentur für Arbeit als auch bei der Auslandsvertretung.
Verfahrensablauf
Einen Überblick über den gesamten Prozess des beschleunigten Fachkräfteverfahrens finden Sie hier.
Die Ausländerbehörde agiert im Rahmen des beschleunigten Fachkräfteverfahrens als zentrale Verfahrensmittlerin.
Die Einleitung des beschleunigten Fachkräfteverfahrens für Auszubildende, die in einer Betriebsstätte auf dem Gebiet der Stadt Lingen (Ems) eingesetzt werden sollen, kann über die Rubrik "Links & Onlinedienste" online bei der Ausländerbehörde beantragt werden.
An wen muss ich mich wenden?
Die örtliche Zuständigkeit richtet sich gemäß § 31 Absatz 4 AufenthV nach dem Ort der Betriebsstätte, in der die ausländische Person eingesetzt werden soll.
Voraussetzungen
- Die Fachkraft muss namentlich benannt sein.
- Es liegt ein konkretes Ausbildungsplatzangebot vor.
- Die Fachkraft will zu einem der oben genannten Aufenthaltszwecke einreisen.
- Die Fachkraft hält sich in ihrem Herkunftsland oder rechtmäßig in einem Drittstaat auf, aus dem sie visumpflichtig ist.
- Die Bevollmächtigung des Arbeitgebers durch die Fachkraft liegt vor.
- Es liegt kein Einreise- und Aufenthaltsverbot vor.
- Die Fachkraft verfügt gegebenfalls über ausreichende Sprachkenntnisse (z.B. für den Aufenthalt für Qualifizierungsmaßnahmen).
Welche Unterlagen werden benötigt?
Im Rahmen des Ausfüllprozesses des Online-Antrags für Auszubildende sind die unten auf dieser Seite hinterlegten Dokumente
- "Vollmacht Fachkraft an Arbeitgeber",
- "Untervollmacht Arbeitgeber an Dritte" (falls im Online-Antrag gefordert) und
- "Erklärung zum Beschäftigungsverhältnis"
ausgefüllt und unterschrieben über eine Dateiuploadfunktion hochzuladen.
Außerdem sind im Rahmen des Ausfüllprozesses des Online-Antrags über eine Dateiuploadfunktion folgende weitere Nachweise für die Fachkraft hochzuladen:
- Passkopie,
- B1-Sprachzertifkat oder Nachweis, dass die Sprachkenntnisse vom Ausbildungsbetrieb geprüft worden sind,
- Ausbildungsvertrag und Maßnahmenplan während der Ausbildung.
Welche Gebühren fallen an?
Die Gebühr für die Einleitung des beschleunigten Fachkräfteverfahrens bei der Ausländerbehörde beträgt erfolgsunabhängig 411,00 Euro.
Rechtsgrundlage
Dokumente
Was sollte ich noch wissen?
Weiterführende Informationen erhalten Sie hier: www.make-it-in-germany.com
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